Diana Mantler-Rizzo
Rechtsberatung im Handels- und Gesellschaftsrecht –
für Gründer, Unternehmen & internationale Projekte
Klar. Effizient. International.
Ich unterstütze Gründerinnen, Start-ups und etablierte Unternehmen in Deutschland und Europa bei allen Fragen des Handels- und Gesellschaftsrechts – mit langjähriger Erfahrung, strukturierten Lösungen und hoher sprachlicher & kultureller Kompetenz.
Als selbständige Rechtsanwältin mit Schwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht berate ich Start-ups, wachstumsorientierte Unternehmen sowie internationale Gründerinnen und Gründer.
Mit meinem Hintergrund aus Universität, mittelständischen Kanzleien und dem europäischen Startup-Ökosystem biete ich eine moderne, praxisnahe und businessorientierte Rechtsberatung, die zu den realen Herausforderungen junger und internationaler Unternehmen passt.
Lassen Sie uns über Ihr Projekt sprechen!
Ich biete eine klare, zuverlässige und effiziente Begleitung – persönlich, digital oder international ausgerichtet.


Handelsrecht
Ich unterstütze Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Handelsverträgen, insbesondere:
- Gestaltung & Prüfung von Handelsverträgen
- AGB, Lieferanten- und Vertriebsverträge
- Haftungs- und Risikoanalysen
Meine Leistung:
Ich entwickle und prüfe Verträge so, dass sie nicht nur juristisch belastbar sind, sondern Ihre wirtschaftlichen Interessen optimal absichern. Ziel ist es, Streitigkeiten vorzubeugen und Ihnen größtmögliche Rechtssicherheit im täglichen Geschäftsverkehr zu geben.
Gesellschaftsrecht
Zu meinen Leistungen gehören insbesondere:
- Wahl der passenden Rechtsform
- Satzungen & Corporate Governance
- Regelungen zu Geschäftsführung, Vertretungsbefugnissen und Stimmrechten
- Erstellung von Gesellschaftervereinbarungen und Geschäftsordnungen
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Konfliktberatung zwischen Gesellschaftern und strategische Streitbeilegung
- Begleitung von Unternehmensverkäufen und -übernahmen (M&A)
- Beratung bei Ausscheiden von Gesellschaftern sowie Liquidationen.
Ich biete Ihnen eine klare, praxisorientierte Beratung, die juristische Absicherung und wirtschaftliche Ziele verbindet. Dabei behalte ich die langfristige Ausrichtung Ihres Unternehmens ebenso im Blick wie die Minimierung von Haftungs- und Konfliktrisiken. Ziel ist es, Ihnen eine stabile gesellschaftsrechtliche Grundlage zu schaffen, die sich flexibel an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen lässt.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage und ein persönliches Gespräch!


Deutsches
Gesellschaftsrecht
mit internationalem Fokus
Ich berate internationale Unternehmen und Mandanten zu Fragen des deutschen Handels- und Gesellschaftsrechts – insbesondere bei Firmengründungen und unternehmerischen Strukturen in Deutschland - auch in verhandlungssicherem Englisch, Spanisch, Italienisch und Russisch.
Start-up-Beratung
Rechtliche Start-up-Beratung im deutschen und internationalen Gesellschaftsrecht – von der ersten Idee bis zur Wachstumsphase.
Ich begleite Gründer:Innen und junge Unternehmen in allen rechtlichen Fragen rund um Gründung, Strukturierung, Finanzierung und Weiterentwicklung ihres Unternehmens. Dazu gehören unter anderem:
- die Wahl der passenden Rechtsform
- ESOP/VSOP-Strukturen
- Finanzierung & Contracts
- Investorenkommunikation
- Internationale Gründungen
Mein Engagement in der Start-up-Szene und ein breites, über Jahre gewachsenes Netzwerk ermöglichen eine Beratung, die nicht nur rechtliche Risiken im Blick hat, sondern auch die unternehmerische Realität, das Tempo und die Flexibilität, die Start-ups benötigen. Ich spreche die Sprache von Gründer:innen – pragmatisch, klar und lösungsorientiert.

Moderne Beratung auch im IT- und Softwarevertragsrecht
Ich erweitere mein Beratungsangebot kontinuierlich, um Mandant:innen auch in modernen, technologiegeprägten Rechtsgebieten zuverlässig begleiten zu können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem IT- und Softwarevertragsrecht, das für viele Start-ups und digitale Geschäftsmodelle zentral ist.
Ich unterstütze Gründer:Innen und Unternehmen bei der Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von IT-Verträgen, darunter insbesondere:
- Vereinbarungen zur Softwareentwicklung
- Softwareüberlassung, Software-as-a-Service (SaaS)
- Cloud-Modellen Open-Source-Nutzung sowie
- Wartungs- und Serviceverträge.
Dazu gehören auch rechtliche Fragen des Lizenzvertragsrechts, der Urheberrechte im Softwarebereich sowie Themen wie EVB-IT-Verträge, Outsourcing oder Provider- und Systemverträge.
Durch meine Kombination aus praxisnaher anwaltlicher Erfahrung und fortlaufender Spezialisierung kann ich Start-ups dabei unterstützen, ihre technologiebasierten Produkte und Dienstleistungen rechtssicher aufzusetzen und langfristig tragfähige Vertragsstrukturen zu entwickeln.
